» Tachometer » Tachometer- Angleichungen
Tachometerangleichungen werden notwendig, wenn Achsübersetzungen geändert, andere Getriebe verbaut oder Reifengrössen geändert werden und somit die Geschwindigkeits- und Wegstrecken-Anzeige des Tachometers ausserhalb der gesetzlichen Toleranz gerät. Dies ist nicht zulässig und wird vom Tüv beanstandet.
Wir können hier Abhilfe schaffen indem wir Ihr Fahrzeug an die neuen Gegebenheiten anpassen.
Hierfür gibt es bei Oldtimern drei Möglichkeiten der Angleichung:
– Mechanisch (Übersetzung im Tachometer)
– Mechanisch (Anpassen der Tachometerwellenumdrehungen)
– Elektronisch (Impulsgesteuert)