Diese beinhaltet auch eine erweiterte Schulungsverpflichtung für Unternehmer.
Somit reicht es in Sachen Kontrollgeräte ab März nicht mehr aus, wenn Fahrer sich im Rahmen ihrer Weiterbildung nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) mit dem Thema Lenk- und Ruhezeiten vertraut machen.
Vielmehr müssen Arbeitgeber ihr Fahrpersonal dann gesondert im Umgang mit den inzwischen vorwiegend digitalen Fahrtschreibern schulen lassen. Im Mittelpunkt sollen dabei die Bedienung des Gerätes sowie die Handhabung der Fahrerkarte stehen.
Fehlt der Nachweis über die durchgeführte Unterweisung, hat das zur Folge, dass das Unternehmen
nach Artikel 33 Absatz 3 VO165/2014 uneingeschränkt für die Verstöße der für sie tätigen Berufskraftfahrer haftet.
Aus: Rundschreiben des Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung
Die komplette Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates finden Sie im folgenden Link: EU Verordnung 165/2014
Gemäß der geänderten Verordnung 165/2014 bieten wir Schulungen für digitale Kontrollgeräte an.
Wir unterweisen Ihre Fahrer in der Bedienung des digitalen Kontrollgerätes inclusive Menüführung, manueller Nachträge, Lenk- und Ruhezeiten, Ausdrucke und der Minutenregelung.
Selbsverständlich erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat für jeden Fahrer, der an einer Schulung durch uns teilgenommen hat.
Hierdurch haben Sie einen Nachweis für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
Wir bieten die Schulung wahlweise bei uns oder in Ihrem Haus an.
Sprechen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Schulungsinhalte:
– Gesetzliche Grundlagen
– Benutzung der Fahrerkarte
– Pflichten der Fahrer
– Manueller Nachtrag von Zeiten
– UTC-Zeit
– Anzeigen am Kontrollgerät
– Piktogramme
– Kontrollausdrucke
– Mitzuführende Arbeitszeitnachweise
– Out of Scope
– Ausnahmen von der Fahrpersonalverordnung
– Praktische Schulung an Schulungsgeräten
Schulungstermine bieten wir Vormittags, Nachmittags, sowie Abends an.
Die Schulungsdauer beträgt ca. 5 Stunden.
Setzen Sie sich bitte zur Terminvereinbarung mit uns telefonisch oder per eMail in Verbindung.
]]>Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern im Rahmen der Prüfung nach §57b StVZO
Mit der 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde u.a. auch der
§57d der StVZO ergänzt.
Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer nach §57c Abs.2 ausgerüstet sind,
haben auf Ihre Kosten die Geschwindigkeitsbegrenzer
– nach jedem Einbau
– jeder Reparatur
– jeder Änderung der Wegdrehzahl oder des wirksamen Reifenumfangs des Kraftfahrzeuges
oder der Kraftstoff-Zuführungseinrichtung
durch einen Berechtigten nach Abs.1 prüfen und bescheinigen zu lassen, dass Einbau, Zustand und
Arbeitsweise vorschriftsmäßig sind.
Eine regelmäßige Nachprüfung der Geschwindigkeitsbegrenzer, wie bei der Prüfung von
Fahrtschreibern und Kontrollgeräten, ist im §57d nicht vorgesehen.
Jedoch wird derzeit verstärkt von Kontrollbehörden die Interpretation verfolgt, dass bei einer Prüfung
der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte immer auch eine Änderung der Wegdrehzahl und des
wirksamen Reifenumfangs stattgefunden hat und somit der Prüfungsfall nach §57d StVZO eingetreten
ist.
Als Konsequenz wird in einem solchem Fall, die Prüfung des Geschwindigkeitsbegrenzers wurde nicht
nach der Angleichung des Fahrtschreibers oder des Kontrollgerätes durchgeführt, dem Fahrzeughalter
ein Bußgeld auferlegt.
Da sich durch Reifenabnutzung etc. der Abrollumfang und die Wegkonstante des Fahrtschreibers bei fast jeder Prüfung ändert, sind wir angehalten die Prüfung nach §57d STVZO bei jeder Fahrtschreiberprüfung ebenfalls durchzuführen.
Dies kostet allerdings Zeit und Material (Prüfnachweise, Plombierfolien, etc.).
Wir können dies in Zukunft, in Verbindung mit der Überprüfung der Fahrtschreiberanlage zum Selbstkostenpreis von
nur € 19,– netto anbieten.
Sollten Sie diese Prüfung an Ihrem Fahrzeug nicht wünschen, ist das für uns kein Problem.
Wir vermerken dies dann auf der Rechung.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
]]>Vereinfachtes Handling durch Softwareupgrate
Digitale Kontrollgeräte DTCO 1381 können Sie in unserem Haus ab sofort mit einem Upgrate programmieren lassen und bestimmen, welche Arbeitszeitzustände für Fahrer 1 und Fahrer 2 bei Zündung aus bzw. Zündung an automatisch eingestellt werden ( z.B. Ruhezeit bei Zündung aus, aktive Arbeitszeit bei Zündung an).
Dies erleichtert die Bedienung im Fahrzeug erheblich und es kann nicht mehr vergessen werden, das Gerät bei einer Pause auch umzustellen.
Das Upgrate dauert ca. eine Stunde, ist möglich ab Release 1.2, ab Seriennummer 428865 / November 2006 und der Preis liegt bei € 97,– zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ausserdem erhalten Sie in unserem Haus eine kostenlose Einführung für bei uns erworbene Downloadkeys oder Tis-Compact-Auswertsoftware.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit der Lernprogramme für Unternehmer und Fahrer.
Machen Sie von unserem Service gebrauch und vereinbaren Sie einen Termin.
Ihr WSM Team
]]>