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WSM Privat: Taxameter nicht mehr im Programm

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Gesetzesänderung des Mess- und Eichgesetzes

Das Mess- und Eichgesetz vom 1.1.2015 sieht eine Änderung vor, die die Erstinbetriebnahme von Taxis, Mietwagen und Fahrzeuge in die ein Fahrpreisanzeiger oder Wegstreckenzähler anderen Typs, als bisher verwendet, verbaut wird betrifft.
Die Übergangsfrist für Hessen war mit dem 30.9.2015 abgelaufen.
Anstelle einer Ersteichung wird nun nach dem Durchlauf eines Konformitätsbewertungsverfahrens eine Konformitätserklärung durch den Hersteller (in der Regel der Einbaubetrieb bzw. die Stelle, die das Gerät mit dem entsprechenden Tarifprogramm programmiert) erstellt.
Durch unsere örtliche Nähe und die enge Zusammenarbeit mit der Konformitätsbewertungsstelle, dem Eichamt und dem Tüv in Darmstadt sind wir in der Lage, das Konformitätsbewertungsverfahren und die BO-Kraft zügig und für Sie unkompliziert durchzuführen.
Gerne informieren wir Sie über die Details, wenn Sie die Anschaffung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges planen, welches als Taxi oder Mietwagen eingesetzt werden soll.